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Attestierung von „ Schweißmaterial “ (SM)
Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-613-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißmaterial bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Kunden (Hersteller, Händler, Endverbraucher) abgestimmt.
Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.
Vom Antragsteller einzureichen sind
Antragsformular mit Adresse der Produktionsstätte, Marken- und Normbezeichnung des zu attestierenden SM (inklusive produktionsgleicher Zusätze), Bereichen technischer Gefährdung
Sicherheitsdatenblatt des SM
Normen, nach denen gefertigt wird
Datenblatt gemäß Katalog
aktuelles 3.1-Zeugnis des SM (chemische Zusammensetzung des SM und/oder Schweißgutes; mechanische Kennwerte des SM und/oder Schweißgutes)
Nummer GOST-R Zertifikat, sofern vorhanden
Handelsregisterauszug
Das AZ übernimmt
das Aufstellen des Prüfprogramms
die Erarbeitung der „Technischen Richtlinien“ für den Verbraucher der Ware in RUS anhand von Herstellerangaben
das Audit der Produktionsstätte vor Ort (Rundgang, Einsichtnahme in die begleitende Produktionskontrolle, Überprüfung der Maße des SM, Prüfung der Festigkeit der Elektrodenumhüllung im Fallversuch quer (Bild), Kontrolle von Beschriftung und Verpackung)
Begutachtung von Schweißverhalten und Positionsverschweißbarkeit des SM
Begleitung des Schweißens von Proben nach WPS im beantragten Bereich (Schweißgut und dem typischen künftigen Verwendungszweck entsprechende Schweißverbindung)
Durchführung der zerstörungsfreien und zerstörenden Materialprüfungen im von NAKS akkreditierten Labor des AZ
Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
Übersetzung ins Russische
Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.
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» Beispiel eines Zeugnisses (russisch)
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» Bilder: Abnahme umhüllter Stabelektroden beim Antragsteller. .... Eine Zielscheibe ist nicht notwendigerweise erforderlich! |
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Attestierung von „ Schweißgeräten “ (SO)
Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-614-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißgeräten bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Kunden (Hersteller, Händler, Endverbraucher) abgestimmt.
Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.
Vom Antragsteller einzureichen sind
Antragsformular mit Adresse der Produktionsstätte/des Antragstellers, Bezeichnung der zu attestierenden SO, Schweißprozeß/Anwendungsgebiet
Normen, nach denen gefertigt wird
Gerätebeschreibung/Betriebsanleitung
„Gerätepaß“ (grundlegende technische Merkmale der SO)
Instruktionen zum sicheren Betrieb/ Angaben zu den Betriebsbedingungen
ggf. charakteristische Fehler sowie Methoden zu deren Abschaltung
Bereiche technischer Gefährdung gemäß NAKS
Stückzahl
Nummer GOST-R Zertifikat, sofern vorhanden
Handelsregisterauszug
Das AZ übernimmt
das Aufstellen des Prüfprogramms
die Erarbeitung der „Technischen Richtlinien“ für den Verbraucher der Ware in RUS anhand von Herstellerangaben
das Audit vor Ort (Rundgang, Einsichtnahme in die begleitende Produktionskontrolle, Überprüfung der Angaben im Gerätepaß, Kontrolle sicherheitsrelevanter Aspekte, Kontrolle aller Beschriftungen/ vereinbarter Zeichen)
Begleitung von Probeschweißungen an 5 % des vorgesehenen Exportloses
Beurteilung des Schweißverhaltens der SO im Vergleich zu den Angaben im „Gerätepass“ und in Übereinstimmung mit den russischen Vorschriften (Schweißstrom, Schweißspannung, Schweißgeschwindigkeit, statische Kennlinie, Drahtvorschub, Gasdurchflussmenge, ...)
Kontrolle von Abmessungen und Gewicht
Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
Übersetzung ins Russische
Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.
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Attestierung von „ Schweißtechnologien “ (ST)
Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-615-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißtechnologien bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.
Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.
Vom Antragsteller einzureichen sind
Antragsformular mit Daten zum gewünschten Geltungsbereich der Verfahrensprüfung
Schweißanweisung, die zertifiziert werden soll
Beschreibung zu fertigender Bauteile (Bezeichnung, Betriebsbedingungen)
ggf. Konstruktionszeichnung (Auszug)
Benennung (attestierter) Schweißer (Schweißerprüfbescheinigung)
Benennung (attestierter) Schweißgeräte
Materialzeugnisse für Grund- und Schweißzusatzwerkstoff
Bereiche technischer Gefährdung
Normen, nach denen geprüft wird
Handelsregisterauszug
Das AZ übernimmt
Kontrolle der eingereichten Unterlagen
Aufstellen des Prüfprogramms
Begleitung der Verfahrensprüfung vor Ort (Schweißen von Proben nach WPS im beantragten Bereich (dem typischen künftigen Einsatzfall entsprechende Schweißverbindung(en) durch den Antragsteller)
Durchführung der zerstörungsfreien und zerstörenden Materialprüfungen im von NAKS akkreditierten Labor des AZ
Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
Übersetzung ins Russische
Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.
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Attestierung von „ Schweißpersonal “ (SP)
Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-495-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißern und Spezialisten der Schweißproduktion bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.
Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.
Vom Antragsteller einzureichen sind
Antragsformular mit Name, Jahr der Geburt, Anzahl Berufsjahre, Arbeitsstelle/Dienststellung
Berufsbezeichnung, Ausbildungsstätte, Abschlußjahr
Kopie höchster Berufsabschluß
Kopie höchste schweißtechnische Aus-/Weiterbildung nach EWF-Richtlinie
Angaben zum Geltungsbereich (Schweißprozeß, Materialgruppe, Blech/Rohr, Nahtart, Materialdicke/ -durchmesser, Schweißposition, Schweißzusatz)
Art der schweißtechnischen Tätigkeit
gewünschtes Level der Personalattestierung
Bereiche technischer Gefährdung gemäß NAKS
2 Paßbilder
Handelsregisterauszug
Das AZ übernimmt
das Aufstellen des Prüfprogramms
Prüfung der eingereichten Unterlagen
Begleitung von Probeschweißungen nach WPS (Rohr H-L045 oder abweichend, im beantragten Geltungsbereich) – nur bei Schweißern
Sichtprüfung, Durchstrahlungsprüfung – nur bei Schweißern
Durchführung einer schriftlichen Multiple-Choise-Prüfung
Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
Übersetzung ins Russische
Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus. |
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» e-Mail: naks@slv-rostock.de |
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