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Attestierung von „ Schweißmaterial “ (SM)

Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-613-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißmaterial bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Kunden (Hersteller, Händler, Endverbraucher) abgestimmt.

Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.


Vom Antragsteller einzureichen sind

•  Antragsformular mit Adresse der Produktionsstätte, Marken- und Normbezeichnung des zu attestierenden SM (inklusive produktionsgleicher Zusätze), Bereichen technischer Gefährdung
•  Sicherheitsdatenblatt des SM
•  Normen, nach denen gefertigt wird
•  Datenblatt gemäß Katalog
•  aktuelles 3.1-Zeugnis des SM (chemische Zusammensetzung des SM und/oder Schweißgutes; mechanische Kennwerte des SM und/oder Schweißgutes)
•  Nummer GOST-R Zertifikat, sofern vorhanden
•  Handelsregisterauszug


Das AZ übernimmt

•  das Aufstellen des Prüfprogramms
•  die Erarbeitung der „Technischen Richtlinien“ für den Verbraucher der Ware in RUS anhand von Herstellerangaben
•  das Audit der Produktionsstätte vor Ort (Rundgang, Einsichtnahme in die begleitende Produktionskontrolle, Überprüfung der Maße des SM, Prüfung der Festigkeit der Elektrodenumhüllung im Fallversuch quer (Bild), Kontrolle von Beschriftung und Verpackung)
•  Begutachtung von Schweißverhalten und Positionsverschweißbarkeit des SM
•  Begleitung des Schweißens von Proben nach WPS im beantragten Bereich (Schweißgut und dem typischen künftigen Verwendungszweck entsprechende Schweißverbindung)
•  Durchführung der zerstörungsfreien und zerstörenden Materialprüfungen im von NAKS akkreditierten Labor des AZ
•  Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
•  Übersetzung ins Russische

Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.


 
  » Beispiel eines Zeugnisses (russisch)


 
   
 


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Bilder
: Abnahme umhüllter Stabelektroden beim Antragsteller. .... Eine Zielscheibe ist nicht notwendigerweise erforderlich!

 
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Attestierung von „ Schweißgeräten “ (SO)

Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-614-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißgeräten bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Kunden (Hersteller, Händler, Endverbraucher) abgestimmt.

Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.


Vom Antragsteller einzureichen sind

•  Antragsformular mit Adresse der Produktionsstätte/des Antragstellers, Bezeichnung der zu attestierenden SO, Schweißprozeß/Anwendungsgebiet
•  Normen, nach denen gefertigt wird
•  Gerätebeschreibung/Betriebsanleitung
•  „Gerätepaß“ (grundlegende technische Merkmale der SO)
•  Instruktionen zum sicheren Betrieb/ Angaben zu den Betriebsbedingungen
•  ggf. charakteristische Fehler sowie Methoden zu deren Abschaltung
•  Bereiche technischer Gefährdung gemäß NAKS
•  Stückzahl
•  Nummer GOST-R Zertifikat, sofern vorhanden
•  Handelsregisterauszug


Das AZ übernimmt

•  das Aufstellen des Prüfprogramms
•  die Erarbeitung der „Technischen Richtlinien“ für den Verbraucher der Ware in RUS anhand von Herstellerangaben
•  das Audit vor Ort (Rundgang, Einsichtnahme in die begleitende Produktionskontrolle, Überprüfung der Angaben im Gerätepaß, Kontrolle sicherheitsrelevanter Aspekte, Kontrolle aller Beschriftungen/ vereinbarter Zeichen)
•  Begleitung von Probeschweißungen an 5 % des vorgesehenen Exportloses
•  Beurteilung des Schweißverhaltens der SO im Vergleich zu den Angaben im „Gerätepass“ und in Übereinstimmung mit den russischen Vorschriften (Schweißstrom, Schweißspannung, Schweißgeschwindigkeit, statische Kennlinie, Drahtvorschub, Gasdurchflussmenge, ...)
•  Kontrolle von Abmessungen und Gewicht
•  Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
•  Übersetzung ins Russische

Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.


 
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Attestierung von „ Schweißtechnologien “ (ST)

Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-615-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißtechnologien bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.

Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.


Vom Antragsteller einzureichen sind

•  Antragsformular mit Daten zum gewünschten Geltungsbereich der Verfahrensprüfung
•  Schweißanweisung, die zertifiziert werden soll
•  Beschreibung zu fertigender Bauteile (Bezeichnung, Betriebsbedingungen)
•  ggf. Konstruktionszeichnung (Auszug)
•  Benennung (attestierter) Schweißer (Schweißerprüfbescheinigung)
•  Benennung (attestierter) Schweißgeräte
•  Materialzeugnisse für Grund- und Schweißzusatzwerkstoff
•  Bereiche technischer Gefährdung
•  Normen, nach denen geprüft wird
•  Handelsregisterauszug


Das AZ übernimmt

•  Kontrolle der eingereichten Unterlagen
•  Aufstellen des Prüfprogramms
•  Begleitung der Verfahrensprüfung vor Ort (Schweißen von Proben nach WPS im beantragten Bereich (dem typischen künftigen Einsatzfall entsprechende Schweißverbindung(en) durch den Antragsteller)
•  Durchführung der zerstörungsfreien und zerstörenden Materialprüfungen im von NAKS akkreditierten Labor des AZ
•  Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
•  Übersetzung ins Russische

Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.


 
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Attestierung von „ Schweißpersonal “ (SP)

Art und Umfang der Untersuchungen sind in der RD 03-495-03 („ Art und Weise der Zulassung von Schweißern und Spezialisten der Schweißproduktion bei der Fertigung, Montage, Reparatur und Rekonstruktion technischer Bauten für gefährliche Produktionsobjekte“) vorgeschrieben und werden mit dem Antragsteller abgestimmt.

Die Untersuchungen werden – soweit möglich – beim Kunden vor Ort durchgeführt, begleitet von Vertretern des Rostocker AZ und NAKS-RUS.


Vom Antragsteller einzureichen sind

•  Antragsformular mit Name, Jahr der Geburt, Anzahl Berufsjahre, Arbeitsstelle/Dienststellung
•  Berufsbezeichnung, Ausbildungsstätte, Abschlußjahr
•  Kopie höchster Berufsabschluß
•  Kopie höchste schweißtechnische Aus-/Weiterbildung nach EWF-Richtlinie
•  Angaben zum Geltungsbereich (Schweißprozeß, Materialgruppe, Blech/Rohr, Nahtart, Materialdicke/ -durchmesser, Schweißposition, Schweißzusatz)
•  Art der schweißtechnischen Tätigkeit
•  gewünschtes Level der Personalattestierung
•  Bereiche technischer Gefährdung gemäß NAKS
•  2 Paßbilder
•  Handelsregisterauszug


Das AZ übernimmt

•  das Aufstellen des Prüfprogramms
•  Prüfung der eingereichten Unterlagen
•  Begleitung von Probeschweißungen nach WPS (Rohr H-L045 oder abweichend, im beantragten Geltungsbereich) – nur bei Schweißern
•  Sichtprüfung, Durchstrahlungsprüfung – nur bei Schweißern
•  Durchführung einer schriftlichen Multiple-Choise-Prüfung
•  Erstellung aller Protokolle und Berichte für NAKS
•  Übersetzung ins Russische

Kunden erhalten durch das AZ eine umfangreiche Beratung bzgl. der NAKS- Vorschriften, auch über die Zeit der eigentlichen Attestierung hinaus.
 
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  » e-Mail: naks@slv-rostock.de  
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Beispiel eines Zeugnisses