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Herstellerqualifikationen
zum Schweißen
Für baugenehmigungspflichtige
geschweißte Stahlbauten schreiben die Bauordnungen der Bundesländer
vor, daß diese
nur von Betrieben hergestellt werden dürfen, die ihre Eignung dazu
nachgewiesen haben, da für die Sicherheit dieser Konstruktionen ein
großes öffentliches Interesse besteht. Der mecklenburgische Einführungserlaß zu DIN 18800 Teil 7
sagt dazu ausdrücklich: Schweißarbeiten müssen durch Fachkräfte
mit bestimmter Ausbildung und Erfahrung und unter Verwendung bestimmter
Vorrichtungen ausgeführt werden. Die Qualifikation zum Schweißen gilt als
erbracht, wenn der Betrieb eine entsprechende Bescheinigung einer
hierfür "anerkannten Stelle" vorlegen kann. Für den
gesamten Stahlbaubereich war früher die Deutsche Bundesbahn zuständig.
Seit dem 01.10.1976 haben diese Aufgaben die Schweißtechnischen Lehr-
und Versuchsanstalten übernommen. Im uneingeschränkten Anwendungsbereich
benötigen die Betriebe die Herstellerqualifikation Klasse D und E.
Voraussetzungen dafür sind entsprechende maschinelle Einrichtungen,
geprüfte Schweißer und sachkundiges Schweißaufsichtspersonal.
Inländische
Hersteller
Für inländische Hersteller hat der Innenminister des
Landes Mecklenburg-Vorpommern die SLV M-V GmbH als "anerkannte Stelle"
für die Erteilung der "Herstellerqualifikation zum Schweißen nach Klasse B und C sowie D und E" mit Gültigkeit
für das gesamte Bundesgebiet und das Ausland benannt. Die SLV M-V GmbH
wurde damit beauftragt, Betriebsprüfungen durchzuführen und die
Ausstellung der Bescheinigung über die "Herstellerqualifikation zum Schweißen nach Klasse B und C sowie D und E" nach DIN 18800-7:2002-09 vorzunehmen. Diese Bescheinigungen
über die "Herstellerqualifikation zum Schweißen nach Klasse B und C" werden für maximal 3 Jahre ausgestellt. Eine Erweiterung
einzelner Nachweise ist jederzeit möglich.
Eignungsnachweis
für das Schweißen von Betonstahl
Die Norm DIN 4099 - Schweißen von Betonstahl - Ausgabe Nov.
1985 ist in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Nach
Abs. 6 muß der Betrieb hierfür einen besonderen Eignungsnachweis
besitzen. Die SLV M/V GmbH ist ebenfalls anerkannte Stelle für den
Eignungsnachweis nach DIN 4099.
Zertifikat
nach DIN EN ISO 3834
Will ein Betrieb Gütesicherungsmaßnahmen bei geschweißten
Bauteilen in eigenem Interesse anwenden, obwohl keine gesetzliche oder baurechtliche
Verpflichtung dazu besteht, z. B. Maschinenbau, Straßenfahrzeugbau,
so kann nach
erfolgter Betriebsprüfung ein Zertifikat nach DIN EN ISO 3834 erteilt werden.
Ausländische
Hersteller
Nach Runderlassen der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder
ist die SLV M-V GmbH auch für Betriebe, die ihren Sitz außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland haben und die Stahlkonstruktionen in die
Bundesrepublik Deutschland liefern,
als "anerkannte Stelle" zuständig und berechtigt, Bescheinigungen
über die "Herstellerqualifikation zum Schweißen, Klasse B und C sowie D und E" nach DIN
18800-7:2002-09 auszustellen. Die Hersteller müssen einen Überwachungsvertrag
mit der SLV M-V GmbH abschließen und in einer Betriebsprüfung
die erforderlichen betrieblichen Einrichtungen, geprüfte Schweißer
und sachkundiges Schweißaufsichtspersonal nachweisen. Bei positiver
Prüfung erhält der Hersteller einen Eignungsnachweis. Die Geltungsdauer
wird zunächst auf 1 Jahr beschränkt. Die in die Bundesrepublik
Deutschland zu liefernden Stahlbauteile werden stichprobenartig im Betrieb
während der Fertigung und auf der Baustelle überprüft. Bei
gutem Ergebnis kann die Geltungsdauer des Eignungsnachweises auf 2, danach
auf 3 Jahre verlängert werden. Betriebsprüfungen nach Klasse B und C werden im Ausland auch von der SLV
M-V GmbH durchgeführt.
» e-Mail: koch@slv-rostock.de
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