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Herstellerqualifikationen zum Schweißen

Für baugenehmigungspflichtige geschweißte Stahlbauten schreiben die Bauordnungen der Bundesländer vor, daß diese nur von Betrieben hergestellt werden dürfen, die ihre Eignung dazu nachgewiesen haben, da für die Sicherheit dieser Konstruktionen ein großes öffentliches Interesse besteht. Der mecklenburgische Einführungserlaß zu DIN 18800 Teil 7 sagt dazu ausdrücklich: Schweißarbeiten müssen durch Fachkräfte mit bestimmter Ausbildung und Erfahrung und unter Verwendung bestimmter Vorrichtungen ausgeführt werden. Die Qualifikation zum Schweißen gilt als erbracht, wenn der Betrieb eine entsprechende Bescheinigung einer hierfür "anerkannten Stelle" vorlegen kann. Für den gesamten Stahlbaubereich war früher die Deutsche Bundesbahn zuständig. Seit dem 01.10.1976 haben diese Aufgaben die Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalten übernommen. Im uneingeschränkten Anwendungsbereich benötigen die Betriebe die Herstellerqualifikation Klasse D und E. Voraussetzungen dafür sind entsprechende maschinelle Einrichtungen, geprüfte Schweißer und sachkundiges Schweißaufsichtspersonal.

Inländische Hersteller
Für inländische Hersteller hat der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern die SLV M-V GmbH als "anerkannte Stelle" für die Erteilung der "Herstellerqualifikation zum Schweißen nach Klasse B und C sowie D und E" mit Gültigkeit für das gesamte Bundesgebiet und das Ausland benannt. Die SLV M-V GmbH wurde damit beauftragt, Betriebsprüfungen durchzuführen und die Ausstellung der Bescheinigung über die "Herstellerqualifikation zum Schweißen nach Klasse B und C sowie D und E" nach DIN 18800-7:2002-09 vorzunehmen. Diese Bescheinigungen über die "Herstellerqualifikation zum Schweißen nach Klasse B und C" werden für maximal 3 Jahre ausgestellt. Eine Erweiterung einzelner Nachweise ist jederzeit möglich.

Eignungsnachweis für das Schweißen von Betonstahl
Die Norm DIN 4099 - Schweißen von Betonstahl - Ausgabe Nov. 1985 ist in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Nach Abs. 6 muß der Betrieb hierfür einen besonderen Eignungsnachweis besitzen. Die SLV M/V GmbH ist ebenfalls anerkannte Stelle für den Eignungsnachweis nach DIN 4099.

Zertifikat nach DIN EN ISO 3834
Will ein Betrieb Gütesicherungsmaßnahmen bei geschweißten Bauteilen in eigenem Interesse anwenden, obwohl keine gesetzliche oder baurechtliche Verpflichtung dazu besteht, z. B. Maschinenbau, Straßenfahrzeugbau, so kann nach
erfolgter Betriebsprüfung ein Zertifikat nach DIN EN ISO 3834 erteilt werden.

Ausländische Hersteller
Nach Runderlassen der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder ist die SLV M-V GmbH auch für Betriebe, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und die Stahlkonstruktionen in die Bundesrepublik Deutschland liefern,
als "anerkannte Stelle" zuständig und berechtigt, Bescheinigungen über die "Herstellerqualifikation zum Schweißen, Klasse B und C sowie D und E" nach DIN 18800-7:2002-09 auszustellen. Die Hersteller müssen einen Überwachungsvertrag mit der SLV M-V GmbH abschließen und in einer Betriebsprüfung die erforderlichen betrieblichen Einrichtungen, geprüfte Schweißer und sachkundiges Schweißaufsichtspersonal nachweisen. Bei positiver Prüfung erhält der Hersteller einen Eignungsnachweis. Die Geltungsdauer wird zunächst auf 1 Jahr beschränkt. Die in die Bundesrepublik Deutschland zu liefernden Stahlbauteile werden stichprobenartig im Betrieb während der Fertigung und auf der Baustelle überprüft. Bei gutem Ergebnis kann die Geltungsdauer des Eignungsnachweises auf 2, danach auf 3 Jahre verlängert werden. Betriebsprüfungen nach Klasse B und C werden im Ausland auch von der SLV M-V GmbH durchgeführt.

» e-Mail: koch@slv-rostock.de Zum Seitenanfang

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