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Verfahrensprüfungen
können in nachfolgendem Umfang erforderlich werden für
Überschweißen von
Fertigungsbeschichtungen nach DASt.-Ri. 006
Schweißen von hochfesten
Feinkornbaustählen nach DASt.-Ri. 011 gemäß DVS-Ri. 1702 Vollmechanisches
oder automatisches Schweißen, z. B.
Unterpulverschweißen
(UP) und Schutzgasschweißen (vMAG) nach DIN EN 288 T3
Bolzenschweißen
mit Hubzündung (BH) nach DIN 8563 Teil 10 bzw. DIN 14555
Abbrennstumpfschweißen
(RA)
Punktschweißen
(RP)
Aluminiumkonstruktionen
im Rahmen der Betriebsprüfung DIN 4113
Verfahrensprüfungen
werden im Beisein der anerkannten Stelle geschweißt und i.d.R. von dieser
ausgewertet. Sie gelten im allgemeinen 1 Jahr.
Durch Schweißen
von sog. Arbeitsprüfungen kann die Verfahrensprüfung jeweils verlängert
werden.
» e-Mail: koch@slv-rostock.de
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